Förderprogramm

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Projektträger Bayern

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Weiterführende Links:
Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) Internetplattform ELAN-FIPS

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten),
  • Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind,
  • Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung

  • bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und
  • bei Anwendungsvorhaben als Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt

  • bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und
  • bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.

Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. 

Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

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