Förderprogramm

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weiterführende Links:
Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der naturschutzorientierten Forstwirtschaft und fördert Maßnahmen, mit denen Sie

  • die Vielfalt an geschützten und gefährderten Arten und Lebensräumen erhalten,
  • den Biotopverbund BayernNetzNatur unterstützen und
  • Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erhalten und entwickeln.

Sie bekommen die Förderung für den Erhalt oder die Wiederherstellung von

  • Stockausschlagwäldern,
  • Biberlebensräumen,
  • Altholzinseln,
  • Biotopbäumen.

Darüber hinaus können Sie gefördert werden, wenn Sie

  • auf forstliche Bewirtschaftung verzichten,
  • bei vollständigem Nutzungsverzicht lichte Waldstrukturen schaffen oder
  • Totholz im Wald belassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein.

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