Förderprogramm

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen oder bauen oder Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Eigentumswohnung für Menschen mit Behinderung anpassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Bildung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder
  • den Kauf eines neu gebauten (Ersterwerb) oder eines vorhandenen Wohnraums (Zweiterwerb),

den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu gehören

  • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt),
  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
  • Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer),
  • Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude- oder Wohnungszugangs,
  • der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen, eines Aufzugs oder einer Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als ergänzende Zuschüsse.

Die Höhe des Darlehens beträgt beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb höchstens 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000.

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 7.500 je Kind.

Einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis höchstens EUR 50.000 erhalten Sie

  • beim Kauf von Bestandsimmobilien (Zweiterwerb),
  • für einen Ersatzneubau.

Die Zuschüsse werden nur zusammen mit einem Darlehen für Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum bewilligt. Für Mietwohnraum in einem Zweifamilienhaus erhalten Sie die Förderung ausschließlich als Darlehen.

Das Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen bekommen Sie bis zu einer Gesamthöhe von höchstens EUR 10.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Bewilligungsstelle. Das sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Nachdem die Bewilligungsstelle über Ihren Antrag entschieden hat, wird er an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

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