Förderprogramm

Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Ihrer Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft.

Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Ihre Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und die Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie
  • ein Stipendium, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer Landwirtschaftsschule oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft sind.

Sie erhalten die Förderung als

  • Zuschuss für Lehrgangsentgelt, Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie einmalige Fahrtkosten zum und vom Lehrgangsort pro Bildungsmaßnahme, sofern Sie Auszubildende und Auszubildender, BGJ- oder BFS-Schülerin und -Schüler sind,
  • Zuschuss für Lehrgangsentgelt, sofern Sie Meisteranwärterin und Meisteranwärter sind, oder
  • als Stipendium.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Maßnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie.

Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200.

Sie beantragen die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Meisterprüfung beim Abschluss des Ausbildungsvertrags, bei der Anmeldung zum BGJ beziehungsweise bei der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang für Meisteranwärter.

Mit Ihrer Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft können Sie gleichzeitig einen Antrag für ein Stipendium stellen.

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