Förderprogramm

Bürgerbusprojekte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Bayern in ehrenamtliche Bürgerbusprojekte zur Verbesserung des Verkehrsangebots insbesondere im ländlichen Raum investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt lokal organisierte, ehrenamtlich betriebene Bürgerbusangebote insbesondere in Regionen mit besonderem Handlungsbedarf und in ländlichen Räumen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Kauf von Fahrzeugen für Ihr Bürgerbusprojekt (Kleinbusse mit bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrerin/Fahrer),
  • die Organisation des (Bürgerbus-)Vereins (zum Beispiel Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachausgaben), sowie
  • die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für ehrenamtliches Personal.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Kleinbussen 50 Prozent der Gesamtausgaben, bis maximal EUR 20.000, bei Fahrzeugen mit mindestens einem barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplatz bis EUR 30.000, bei einem besonders emissionsarmen Antrieb zusätzlich EUR 2.500,
  • für Organisationsausgaben pauschal EUR 2.000 pro Kalenderjahr,
  • für Fahrerlaubnisse jeweils EUR 200,00.

Reichen Sie Ihre Anträge bitte gebündelt einmal jährlich bis zum 30.9. bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein.

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