Förderprogramm

Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Ansprechpunkt:

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Brienner Straße 22

80333 München

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.

Besichert werden Darlehen

  • zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb),
  • zur Modernisierung von Wohnraum,
  • für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung und
  • zur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen.

Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.

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