Förderprogramm

Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Ansprechpunkt:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Referat 52

Odeonsplatz 4

80539 München

Weiterführende Links:
Förderung von Projekten im bayerischen-tschechischen Grenzraum Bayernportal – Bayerisch-tschechischer Grenzraum; Beantragung einer Förderung für Projekte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum.

Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt bei erstmaliger Förderung bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Dieser Basisfördersatz kann sich

  • um bis zu 15 Prozent erhöhen, sofern der räumliche Wirkungskreis Ihres geförderten Projekts mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt,
  • um bis zu 5 Prozent erhöhen, sofern es sich bei Ihrem geförderten Projekt um ein interkommunales Projekt oder um ein Projekt handelt, an dem sich die tschechische Seite finanziell beteiligt.

Bei einer 2. beziehungsweise 3. Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder ein interkommunales Projekt vorliegt.

Bevor Sie einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat 52, Kontakt auf.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung und beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein.

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