Förderprogramm

Demenz und Teilhabe (DEMTeil)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Geschäftsstelle „Bayerischer Demenzfonds“

Mildred-Scheel-Straße 4

92224 Amberg

Weiterführende Links:
Bayerischer Demenzfonds

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Zugehörigen durchführen oder als Kommune demenzsensible Strukturen in Ihrem Bereich aus- und aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) oder beim Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Ihrer Kommune (Fördersäule 2).

Sie bekommen die Förderung

  • in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht,
  • in der Fördersäule 2 für ein Programm zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen.

Zudem werden pro Jahr bis zu 3 Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich praxisbezogen mit der Verbesserung der Lebenssituation von zuhause lebenden Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen befassen (Wissenschaftspreis).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für

  • Angebote der Fördersäule 1 höchstens EUR 15.000 und
  • Programme der Fördersäule 2 höchstens EUR 20.000.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten werden in Höhe von jeweils EUR 1.000 ausgezahlt.

Anträge auf einen Zuschuss richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30.6. und 31.12. an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare.

Bewerbungen auf die Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind bis zum 31.12. des Vorjahres und ausschließlich per E-Mail einzureichen.

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