Förderprogramm

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) in den Monaten Januar bis Dezember 2025 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Rückgang der Fahrgeldeinnahmen,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
  • entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2025.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.

Als Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH oder Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. 

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2025 ein. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025)
vom: 22.11.2024
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Az. 55-3555.8-101-8

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

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