Förderprogramm

Digitalbonus Bayern

Rechtsgrundlage

Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
vom: 27.06.2024
zuletzt geändert am: 07.10.2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315)

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

Weblink zur Richtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?