Förderprogramm

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung

Weiterführende Links:
Dorferneuerung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
  • gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
  • private Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Nicht gefördert werden

  • Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000,
  • Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie
  • Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.

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