Förderprogramm

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend

Maximilianstraße 39

80538 München

Weiterführende Links:
Erziehungshilfe; Beantragung einer Förderung für ehrenamtliches Engagement

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, müssen Sie ihn bis zum 31.12. des Vorjahres einreichen.

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