Förderprogramm

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen und entwickeln.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen, die landwirtschaftsnahe oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Tätigkeiten ermöglichen, und
  • sonstige Vorhaben, die gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung von Gebäudesubstanz dienen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten inklusive Betreuung.

Sie müssen mindestens EUR 10.000 investieren, um die Förderung zu erhalten.

Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein. Gefördert werden nur Anträge, die im Auswahlverfahren mindestens 40 Punkte erreichen.

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