Förderprogramm

Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen"

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien planen, können Sie vom Freistaat Bayern Fördermittel bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Investitionen, die den Energieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken und somit zur Energieeinsparung beitragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien steigern und CO2-Emissionen reduzieren. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Sie erhalten den Zuschuss für folgende Investitionen:

  • technische Anlagen, auch in die Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
  • Sanierung von Gebäuden sowie
  • Neubau von Gebäuden.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:

  • 30 Prozent für kleine und 20 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
  • 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Das Fördergebiet umfasst die EFRE-Schwerpunktgebiete, also besonders förderungswürdige Gebiete in Bayern.

Maßnahmen, die im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken empfohlen wurden, werden bevorzugt gefördert.

Sie müssen

  • bei Investitionen in technische Anlagen und Gebäudetechnik den Energieverbrauch um mindestens 10 Prozent im Vergleich zu den in Ihrem Betrieb bereits vorhandenen Maschinen/Anlagen senken,
  • bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden den Jahresenergiebedarf nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 10 Prozent unterschreiten,
  • mit der schriftlichen Bestätigung eines fachkundigen Dritten nachweisen, dass Sie durch Ihre Maßnahmen die geforderten Energieeinsparungen erreichen. Fachkundige Dritte können Architektur-, Beratungs-, externe Planungsbüros oder Anlagenhersteller sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen” im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW)

Beiblatt zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen” sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.

Fördergrundlage:

Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” Bayern 2014 – 2020, Prioritätsachse 3 (Klimaschutz) mit dem thematischen Ziel 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft”, Investitionspriorität (4b) „Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen”.

Beihilferechtliche Fördergrundlage ist

  • die „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft” (BRF) bzw.

  • der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW).

Die Förderung erfolgt 100% aus EFRE-Mitteln.

Förderziel:

Ziel des Sonderprogramms ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei besonders energieeffizienten Investitionsmaßnahmen zu unterstützen, um zur Energieeinsparung beizutragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Fördergebiet:

Ganz Bayern einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München).

Gegenstand der Förderung:

Förderfähig sind Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Maßnahmen, die im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken empfohlen wurden, werden bevorzugt (Auflistung der Netzwerke unter http://been-i.de/netzwerke/).

Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:

1. Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik

  • Die Anschaffung bzw. Herstellung effizienterer Maschinen bzw. Anlagen, die mindestens 10% weniger Primärenergie verbrauchen, als die bereits im Betrieb vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung. Investitionen für Maschinen bzw. Anlagen, die nicht dem Ersatz dienen, müssen zusätzlich zu Energieeinsparungen führen, die über das hinausgehen, wozu der Antragssteller durch behördliche oder rechtliche Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragsstellung verpflichtet ist.

  • Der Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mindestens 10% weniger Primärenergie verbrauchen (auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien)

  • Die Anschaffung bzw. Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70% haben.

2. Sanierung von Gebäuden

Die Sanierung eines Gebäudes einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, sofern nach der Sanierung der Jahres-Primärenergiebedarf QP nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV-Bestand) um mindestens 10% unterschritten wird.

3. Neubau von Gebäuden

Der komplette Neubau einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-, Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung, sofern der Jahres-Primärenergiebedarf QP nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV-Neubau) um mindestens 10% unterschritten wird.

Nachweis der Energieeinsparung:

Die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Primärenergieverbrauchs (kWh/Jahr) ist durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.B. Architekten, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nachzuweisen.

In diesem Zusammenhang ist bei Antragstellung eine Berechnung zur vorgesehenen Energieeinsparung vorzulegen.

Nach Abschluss des Vorhabens (d.h. im Rahmen des Verwendungsnachweises) ist eine „Energieeffizienz-Bestätigung” vorzulegen

Art und Umfang der Förderung, Förderbonus:

Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 30 Prozent für kleine und 20 Prozente für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20 Prozent für kleine und 10 Prozente für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Befristung des Sonderprogramms:

Das Sonderprogramm ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE-Förderperiode 2014-2020 und im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel begrenzt. Auf eine Förderung besteht kein Anspruch.

Energieberatungsstellen:

Informationen zur Energieberatung finden sie auf folgender Internetseite des StMWi:

http://www.stmwi.bayern.de/energie-rohstoffe/beratung-forschung/

 

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