Förderprogramm

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Regionalförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen:

  • technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung, Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung),
  • Sanierung von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung,
  • Neubau von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:

  • 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
  • 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

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