Förderprogramm

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT4

52425 Jülich

Weiterführende Links:
Bayerisches Energieforschungsprogramm Internetplattform ELAN-FIPS

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich.

Sie erhalten die Förderung für

  • einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung),
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung,
  • Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen,
  • Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen.

Sie erhalten Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der experimentellen Entwicklung,
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für technische Durchführbarkeitsstudien,
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen,
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien.

Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent möglich.

Bei Demonstrationsvorhaben richtet sich die Höhe des Zuschusses für kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen nach den Förderhöchstsätzen der Artikel 38 und 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Richten Sie Ihre Skizzen und Anträge bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?