Förderprogramm

Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege (BayEnHeiBR)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als bayerischer Verein der Heimat- und Brauchtumspflege beziehungsweise als Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsverein wegen des starken Anstiegs der Energiepreise in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerischen Verein der Heimat- und Brauchtumspflege oder als Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsverein, wenn Sie infolge des starken Anstiegs der Energiepreise in Ihrer Existenz bedroht sind.

Sie bekommen die Förderung für die Mehrausgaben im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 für

  • leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas, und Fernwärme,
  • nicht leitungsgebundene Energieträger zur Wärmeerzeugung wie leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas und Kohle, die im Zeitraum von April 2022 bis Dezember 2023 (Beschaffungszeitraum) beschafft und bezahlt worden sind.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der Energiemehrkosten:

  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern berechnet sich die Höhe des Zuschusses pro Monat im Hilfezeitraum wie folgt: 1/12 x (aktueller Energiepreis für den jeweils beantragten Monat x 80 Prozent x Menge des historischen Energieverbrauchs minus historischer Energiepreis x Menge des historischen Energieverbrauchs).
  • Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern berechnet sich die Höhe der Billigkeitsleitung für den gesamten Hilfezeitraum wie folgt: (tatsächlich gezahlter Beschaffungspreis minus doppelter durchschnittlicher historischer Marktpreis) x 80 Prozent x Jahres-Durchschnittsverbrauch.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über die digitale Antragsplattform bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

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