Förderprogramm

Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2.000)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

zuständige Kreisverwaltungsbehörde

Weiterführende Links:
KiBiG.web Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, Assistenzkräfte zur Unterstützung Ihres Fachpersonals in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege fest anzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt die Beschäftigung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.

Sie bekommen die Förderung für die Personalausgaben einer Festanstellung von

  • Assistenzkräften mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen sowie
  • Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens zum 30.6. nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über das Abrechnungssystem KiBiG.web bei der zuständigen Stelle ein. Dies ist je nach Vorhaben entweder die Kreisverwaltungsbehörde oder die Bezirksregierung.

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