Förderprogramm

Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)

Förderart:
Bürgschaft, Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Ansprechpunkt:

zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern

Weiterführende Links:
Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen.

Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben:

  • Instandsetzung oder Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen,
  • Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden,
  • Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit geschädigter Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe (insbesondere Vermögenswerte wie Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände) sowie
  • Instandsetzung oder Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen.

Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

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