Förderprogramm

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Bayernportal – Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge:

  • mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700,
  • mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300,
  • mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.

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