Förderprogramm

Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Team VI 5

Hegelstraße 2

95447 Bayreuth

Weiterführende Links:
Familienerholung Online-Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Familie mit geringem Einkommen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden wahrnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Familienurlaub zur Erholung in einer anerkannten Familienferienstätte sowie
  • Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden (Vorträge, Seminare, Schulungen sowie vergleichbare Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Familienurlauben für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 19,50 pro Tag und für jedes berücksichtigungsfähige Kind mit Behinderung bis zu EUR 25,50 EUR pro Tag, jedoch maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben;
  • bei Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu EUR 27,00, für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 30,50.

Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?