Förderprogramm

Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Ansprechpunkt:

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Informationen „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes.

Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 16.500 EUR pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • für den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien sorgen,
  • Eltern an geeignete Netzwerkpartner vermitteln,
  • gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet wird und die innerhalb des Netzwerks Verantwortlichkeiten klar zuordnet,
  • eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernehmen.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss mit Fachkräften besetzt sein,

  • die zumindest 1,5 Vollzeitstellen abdecken,
  • die ein Hochschulstudium in „Sozialer Arbeit“ oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben und
  • die über die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse verfügen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
vom: 21.01.2020
zuletzt geändert am: 02.12.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Az. V2/6524.01/32

Weblink zur Richtlinie

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