Förderprogramm

Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Referat 44

Mildred-Scheel-Straße 4

92224 Amberg

Weiterführende Links:
Richtlinie Pflege – WoLeRaF

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zum weiteren und möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene,
  • die Schaffung von neue Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und
  • Einzelprojekte, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Art Ihres Vorhabens maximal zwischen EUR 25.000 und EUR 100.000 je Projekt.

Bei Kurzzeitpflegeplätzen ist der Förderhöchstbetrag auf EUR 100,00 je nicht belegtem Tag und bis zu EUR 10.000 je Platz und Jahr begrenzt.

Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei EUR 5.000 oder EUR 2.500.

Anträge für Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätze richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Anträge für Einzelprojekte reichen Sie bitte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?