Förderprogramm

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Tourismusförderung Seilbahnen und Nebenanlagen Seilbahn; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern.

Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind.

Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen maximal 35 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen maximal 25 Prozent,
  • für ausschließlich kommunal getragene Unternehmen bis zu 35 Prozent

der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

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