Förderprogramm

Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Abteilung Förderverfahren

Mildred-Scheel-Straße 4

92224 Amberg

Weiterführende Links:
Richtlinie Fortbildung Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung – ForAHP-FöR

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind.

Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für

  • professionelles Fachpersonal in der Altenpflege, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse erforderlich sind,
  • professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zu EUR 24,00 pro Fortbildungseinheit.

Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

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