Förderprogramm

Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Ansprechpunkt:

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung von Investitionen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig.

Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach den bayerischen Verwaltungsvorschriften:

  • Antragstellung: Der Förderantrag wird nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO bei der zuständigen Regierung (Bezirksregierung) eingereicht.
  • Prüfung: Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Förderfähigkeit nach den einschlägigen Förderregelungen (FAZR, BaySchFG oder entsprechende Richtlinien).
  • Bewilligung: Bei positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
  • Verwendung: Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Fristen

Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2026 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

Bitte beachten Sie: Die Fördermaßnahme muss ab dem 12.10.2021 begonnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.

rechtliche Voraussetzungen

  • Maßnahmen müssen nach Art. 10 BayFAG, BaySchFG oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.
  • Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
  • Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.
  • Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.
  • Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
  • Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Die konkreten Unterlagen richten sich nach den in Bayern geltenden Bestimmungen (FAZR, BaySchFG). In der Regel sind erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme).
  • Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze).
  • Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten).
  • Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wird
  • Für Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
vom: 23.08.2023
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus
Az. V1/6512-1/510

Weblink zur Förderrichtlinie

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