Förderprogramm

Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Ansprechpunkt:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Sachgebiet BBZ 2 „Fördervollzug Heimat“

Alexandrastraße 4

80538 München

Weiterführende Links:
Schnelles Internet in Bayern – Förderung Glasfaser/WLAN Glasfaseranschlüsse und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN).

Sie bekommen die Förderung für

  • gigabitfähige und durchgängige Glasfaseranschlüsse einschließlich Netzabschlusseinheiten bis in die Gebäude (FTTB-Förderung) sowie
  • die WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude. Voraussetzung ist, dass darüber auch das BayernWLAN ausgestrahlt werden kann (WLAN-Förderung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent.

Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximal EUR 50.000 – in besonderen Fällen EUR 60.000. Bei der WLAN-Förderung ist der Förderbetrag auf EUR 5.000 begrenzt.

Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximal EUR 20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung auf EUR 50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Bagatellgrenzen betragen bei der

  • FTTB-Förderung: EUR 5.000,
  • WLAN-Förderung: EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

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