Förderprogramm

Bayerische Forschungsstiftung – Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bayerische Forschungsstiftung

Prinzregentenstraße 52

80538 München

Weiterführende Links:
Bayerische Forschungsstiftung – Downloads

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Projekt planen, in dem Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam Zukunftstechnologien erforschen und entwicklen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bayerische Forschungsstiftung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen erarbeiten.

Sie erhalten die Förderung für Verbundvorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in folgenden Bereichen:

  • Life Sciences,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Mikrosystemtechnik,
  • Materialwissenschaft,
  • Energie und Umwelt,
  • Mechatronik,
  • Nanotechnologie sowie
  • Prozess- und Produktionstechnik.

In begründeten Ausnahmefällen können Sie die Förderung auch für Durchführbarkeitsstudien bekommen, um Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zu prüfen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn es sich um strategisch wichtige und außergewöhnliche Grundlagenforschung handelt, die nicht an industrielle und kommerzielle Ziele eines Unternehmens geknüpft ist,
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Durchführbarkeitsstudien.

Auch im Falle der Grundlagenforschung müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung leisten, sodass die Förderquote normalerweise 50 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Bayerischen Forschungsstiftung.

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