Förderprogramm

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Projektträger Bayern

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Weiterführende Links:
Innovationsgutschein Bayern Online-Antragstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung an technischen oder technologischen Innovationen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Innovationsgutschein erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb bei einem Kooperationsprojekt mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Die Innovationsgutscheine können Sie in 2 Varianten erhalten:

  • Der Innovationsgutschein standard dient Ihnen zur Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Sie können ihn auch zur Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer oder technologischer Innovationen einsetzen.
  • Der Innovationsgutschein spezial ermöglicht es Ihnen, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe:

  • Beim Innovationsgutschein standard erhalten Sie 40 Prozent bei förderfähigen Ausgaben zwischen EUR 4.000 und EUR 30.000. Der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10 Prozent auf maximal 60 Prozent, wenn Sie Ihren Sitz in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf (Anlage) haben, eine Hochschule oder vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichtung beauftragen oder zu den Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen.
  • Beim Innovationsgutschein spezial erhalten Sie 50 Prozent bei förderfähigen Ausgaben zwischen EUR 30.000 und EUR 80.000.

Ihnen können innerhalb von 3 Jahren maximal 3 Innovationsgutscheine bewilligt werden. Wenn Sie sich mit anderen Unternehmen zu einem größeren Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) zusammenschließen, können Sie maximal 4 Innovationsgutscheine kumulieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Online-Antragsystems an den Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

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