Förderprogramm

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Gebäude und technische Einrichtungen investieren, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen wie Bauten oder baulichen Anlagen,
  • den Kauf neuer technischer Einrichtungen der Innenwirtschaft (wie Melkstand, Kühltechnik) einschließlich der für die Produktion notwendigen Hard- und Software,
  • Ihre Aufwendungen für Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, für Beratung, Betreuung von Baumaßnahmen, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • je nach Investitionsvorhaben bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,2 Millionen (ohne Ausgaben für Betreuung) je Unternehmen beziehungsweise EUR 2,4 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. In der aktuellen Planungsperiode darf eine Obergrenze in Höhe von EUR 2 Millionen zuwendungsfähige Ausgaben je Zuwendungsempfänger (EUR 4 Millionen bei Betriebszusammenschlüssen) höchstens einmal ausgeschöpft werden;
  • zur Förderung der fachkundigen Betreuung bis zu 60 Prozent der Betreuungskosten, jedoch mindestens EUR 6.000 und maximal EUR 17.500. Die Ausgaben für die Betreuung von Investitionsvorhaben können Sie nur bei einem anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen (ohne Ausgaben für die Betreuung) von mehr als EUR 100.000 bekommen.

Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Alle Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. Gefördert werden nur Anträge, die dabei mindestens 70 Punkte erreichen.

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