Förderprogramm

Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Ansprechpunkt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Hegelstraße 2

95447 Bayreuth

Weiterführende Links:
Förderung von Kinderwunschbehandlungen Online-Antrag Förderung Kinderwunschbehandlung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als heterosexuelles Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt zusammen mit dem Bund Sie als heterosexuelles Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für durchgeführte Behandlungen im 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisations (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, und
  • für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus EUR 800,00 für eine IVF- und EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung und
  • für den 4. Behandlungszyklus EUR 1.600 für eine IVF- und EUR 1.800 für eine ICSI-Behandlung.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor dem Beginn der Behandlung und für jede Behandlung gesondert über das Online-Antragsportal an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

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