Förderprogramm

Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden,
  • Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum,
  • Erwerb von leerstehenden Gebäuden,
  • Ersterwerb von neuen Wohngebäuden, die erstmals belegt werden, sowie
  • Vorbereitungs- und Planungsmaßnahmen (insbesondere Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe des Darlehens bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Wenn Sie Gebäudeänderungen oder Erweiterungen um bis zu 100 Prozent der bestehenden oberirdischen Bruttogrundfläche oder Modernisierungen vornehmen, können Sie einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bekommen.

Soweit mindestens 60 Prozent der geförderten Wohneinheiten für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sind, kann Ihr Zuschuss um bis zu 5 Prozent erhöht werden.

Sie können den Zuschuss auch ohne das Darlehen beantragen.

Für vorbereitende Maßnahmen können Sie einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Je nach Art Ihres Vorhabens gelten besondere Höchstbeträge.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung ein.

Die zuständige Regierung entscheidet über den Antrag und leitet ihn an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt weiter.

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