Förderprogramm

Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Ansprechpunkt:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle, Förderwesen

Prinzregentenstraße 6

97688 Bad Kissingen

Weiterführende Links:
Förderung des kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Einrichtungen der vernetzten Versorgung wie Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen und intersektoralen Gesundheitszentren zur Bündelung von gesundheitlichen und pflegerischen oder sozialen Dienstleistungen an einem Ort,
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung kommunaler Eigeneinrichtungen oder der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren,
  • Bereitstellung von Service- und Beratungsangeboten, vor allem Ansiedlungsberatung, Unterstützung bei der Standortsuche, Suche nach geeigneten Praxisräumen, Beratung über Fördermöglichkeiten sowie weitere Service- und Beratungsangebote der Gemeinden zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten,
  • Etablierung von Mobilitätsangeboten für Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und Patienten, insbesondere die Einrichtung von Patientenfahrdiensten sowie
  • die Entwicklung und Durchführung von Imagekampagnen und Marketingaktivitäten zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Projektlaufzeit von höchstens 48 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben, höchstens jedoch EUR 150.000. Für finanzschwache Kommunen kann der Fördersatz auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben erhöht werden.

Die Bagatellgrenze beträgt

  • EUR 10.000 für die Bereitstellung von Service- und Beratungsangeboten der Gemeinden und für die Entwicklung und Durchführung von Imagekampagnen und Marketingaktivitäten,
  • EUR 25.000 für alle anderen Maßnahmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet K1.

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