Förderprogramm

Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Referat I 1

Winzererstraße 9

80797 München

Weiterführende Links:
Arbeitsmarktfonds

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neue Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von marktbenachteiligten Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in einem der folgenden Schwerpunkte:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf),
  • Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
  • Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt sowie
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist normalerweise absteigend gestaffelt und beträgt im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80 Prozent und im 3. Jahr bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Bei Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren sind bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu festgelegten Antragsfristen an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Die Antragsfristen sowie weitere Informationen zu den aktuellen Schwerpunkten des Arbeitsfonds finden Sie in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“, die jährlich im Internet neu veröffentlicht werden.

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