Förderprogramm

Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Referat 48

Prinzregentenstraße 28

80538 München

Weiterführende Links:
Gründerland Bayern – Start?Zuschuss! Gründerland Bayern – Online-Bewerbung Start?Zuschuss!

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.

Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird. Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung finanzieren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 36.000.

Das Verfahren ist 2-stufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über das Online-Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Eine externe Jury bewertet Ihre Bewerbung. In der 2. Stufe stellen die ausgewählten Unternehmen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Webseite „Gründerland Bayern/Finanzierung & Förderung/Start?Zuschuss!“.

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