Förderprogramm

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung Linienomnibus; Beantragung einer Förderung Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

  • den Bau und Ausbau der Infrastruktur,
  • die Beschaffung von Fahrzeugen sowie
  • Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV,

im Einzelnen für

  • Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart (zum Beispiel Seilbahnen) und nicht bundeseigener Eisenbahnen,
  • öffentliche Umsteigeanlagen an Haltestellen des ÖPNV,
  • zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestelleneinrichtungen,
  • Betriebshöfe und zentrale Werkstätten,
  • Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Antriebe in Omnibusbetriebshöfen und auf der Strecke, soweit sie dem Betrieb des ÖPNV dient,
  • Beschleunigungsmaßnahmen, , vor allem rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (RBL/ITCS) und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz,
  • Vorhaben der Deutschen Bahn AG,
  • Linienomnibusse,
  • Schienenfahrzeuge sowie
  • ÖPNV-Zuweisungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Fahrzeugförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz bei Schienenfahrzeugen auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt werden. Für die Förderung von Omnibussen werden vom für Verkehr zuständigen Staatsministerium Festbeträge festgelegt.

Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens 33 und ein Drittel Prozent betragen.

Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt melden Sie bitte Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.

Anträge für Fahrzeuge und für ÖPNV-Zuweisungen richten Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1.12. eines jeden Jahres für das folgende Jahr an die örtlich zuständige Regierung.

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