Förderprogramm

Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis sowie Prämie für Pflegepädagogik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als privater beruflicher Schulträger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen/sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe freiwillig verzichten oder Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter Ihre berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich zur Pflegepädagogin und zum Pflegepädagogen nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als privaten beruflichen Schulträger bei der Herstellung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe (unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch-technischen Assistenzberufe) durch Gewährung eines Pflege- beziehungsweise Gesundheitsbonus.

Darüber hinaus erhalten Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter für Ihren erfolgreichen Berufsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus beziehungsweise einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus). Außerdem erstattet der Freistaat Bayern Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Deutsche Gebärdensprache die mit der Prüfung verbundenen Gebühren, sofern diese erfolgreich bestanden wurde.

Der Freistaat Bayern zeichnet Sie als Absolventin und Absolvent von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien für besondere Leistungen mit dem „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ aus.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Pflegefachperson mit einer Prämie, wenn Sie sich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) zu einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Pflege nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen und hierzu eine pflegepädagogische Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau absolvieren beziehungsweise aufnehmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens.

Bitte beachten Sie zum Antragsverfahren:

  • Pflegebonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die zuständige Regierung.
  • Gesundheitsbonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Regierung von Mittelfranken.
  • Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse: Die Fachschulen und Fachakademien und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermitteln die Begünstigten.
  • Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache: Das Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB – Gesellschaft:Inklusion:Bildung) übermittelt eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule.
  • Meisterpreis: Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von den Schulen ermittelt und festgestellt.
  • Prämie für Pflegepädagogik: Die Hochschulen, an denen der entsprechende Studiengang im Jahr 2023 absolviert beziehungsweise begonnen wird, ermitteln die Begünstigten und übermitteln eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule.
Service
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