Förderprogramm

Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Landesentwicklung Bayern – Regionalmanagement Regionalmanagement; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Regionale Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich mit den folgenden zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung beschäftigen (Zukunftsprojekte):

  • demografischer Wandel (zum Beispiel Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld, Jugendprojekte),
  • Wettbewerbsfähigkeit (zum Beispiel Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräftesicherung),
  • Siedlungsentwicklung (zum Beispiel Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität, Flächensparen),
  • regionale Identität (zum Beispiel Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing, kulturelle Projekte) sowie
  • Klimawandel (zum Beispiel Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen, Klimaanpassung).

Sofern in Ihrer Region noch keine Regionale Initiative eingerichtet ist, bekommen Sie die Förderung, wenn Sie eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie unter Einbindung relevanter Akteure erarbeiten (Strategieentwicklungsvorhaben).

Übergangsweise können auch bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte eine Förderung für neue, regionale Projekte bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Basisförderung 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach räumlichem Wirkungskreis Ihres Vorhabens kann der Zuschuss auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Zukunftsprojekte:

Der Förderhöchstbetrag beträgt in der Regelförderung maximal EUR 100.000 pro Projektjahr.

Der Förderbetrag erhöht sich für

  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 2 Landkreisen umfassen, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 3 Landkreisen umfassen, um bis zu EUR 75.000 pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist, um bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr,
  • die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg um bis zu EUR 150.000 pro Projektjahr.

Die Regelförderung kann durch die Sonderförderungen „Flächensparen“, „Transformationsprozesse“, „Militär- und Konversionsstandorte“ sowie „Zielbildungsprozess“ (Metropolregionen ausgenommen) ergänzt werden.

Die Höhe des Zuschusses für Strategieentwicklungsvorhaben beträgt bis zu EUR 50.000 pro Projektjahr für bis zu 2 Jahre.

Die Höhe des Zuschusses für Regionale Projekte bestehender Regionaler Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt bis zu EUR 150.000 pro Projektjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen dem geplanten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung.

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