Förderprogramm

Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bewilligungsstelle Bayern

Weiterführende Links:
Bayernportal – Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bauherrin und Bauherr effiziente Mietwohngebäude für private Haushalte schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert Bauherrinnen und Bauherren, die bezahlbare und effiziente Mietwohngebäude für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Bildung von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden oder
  • Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung.

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt im Jahr 2022 höchstens EUR 2.600 je Quadratmeter. Dieser Betrag ändert sich jeweils am 1.2. eines Jahres, beginnend im Jahr 2023, um den Prozentsatz, um den sich der vom Landesamt für Statistik festgestellte Preisindex für Wohngebäude insgesamt in Bayern erhöht oder verringert hat.

Ihren Förderantrag reichen Sie bitte vor Baubeginn auf einem entsprechenden Formblatt bei der Bewilligungsstelle ein. Bewilligungsstellen sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte.

Nach einer Entscheidung durch die für Ihren Antrag zuständigen Bewilligungsstelle wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

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