Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Bayern
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Fördergeber:
-
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpunkt:
Sonderprogramm „PremiumOffensive-Tourismus”
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab zehn Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung/Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen (z.B. Generalsanierung). Hierzu zählen u.a. Investitionen
- zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) oder für die erstmalige Klassifizierung,
- in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern,
- in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig,
- in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume),
- in Barrierefreiheit.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30%) und
- bis zu 10% der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20%).
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf („RmbH”) 200.000 EUR, im sonstigen Fördergebiet 500.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Die Adressen der zuständigen Bezirksregierungen sind im Internet unter
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de abrufbar.
Antragsformulare sind im Internet erhältlich.
Quelle
Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand April 2019; Pressemitteilung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 3. Januar 2017; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand April 2019.
Wichtige Hinweise
Für das Programm mit einer geplanten Laufzeit von fünf Jahren stehen im Jahr 2018 10 Mio. EUR zur Verfügung.