Förderprogramm

Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als bayerische Kommune in die Sanierung eines Ihrer Schwimmbäder investieren, in dem Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Sanierung von kommunalen Bädern, für die kein anderes staatliches Förderprogramm infrage kommt und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung,
  • den Neubau eines Ersatzgebäudes, wenn die Bestandssanierung weniger wirtschaftlich ist,
  • Rückbauten und Flächenreduzierungen,
  • die erforderliche Planung und Beratung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Ihrer Kommune bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 8.000 je Quadratmeter Wasserfläche und insgesamt maximal EUR 4 Millionen. Bei Kooperation mit anderen Kommunen erhalten Sie einen Förderbonus von 10 Prozent.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Ihre Kommune örtlich zuständigen Regierung ein.

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