Förderprogramm

Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Starttransnationalrichtlinie – StartTransR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Prinzregentenstraße 28

80538 München

Weiterführende Links:
EFRE Bayern – Start Transnational

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU-Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU-Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe sowie dem interregionalen Programm Interreg Europe, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden.

Sie bekommen die Förderung für

  • die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne,
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse,
  • Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit,
  • Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 18.000.

Wenn Sie sich Lead-Partner bewerben, aus einer Region mit besonderem Handlungsbedarf kommen oder Interreg-B-Erstantragstellerin und - antragsteller sind, kann der Fördersatz auf höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 und dürfen maximal EUR 30.000 betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Zuvor müssen Sie sich durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe, Interreg Europe) beziehungweise im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space Programme) sowie der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (falls vorhanden) persönlich beraten lassen.

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