Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Bayern
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Fördergeber:
-
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpunkt:
- Weiterführende Links:
- Regionalförderung
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Ziel ist es, insbesondere in den ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig anzuheben und somit die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft spürbar zu stärken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.
Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30%).
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Die Adressen der zuständigen Bezirksregierungen sind im Internet abrufbar.
Antragsformulare sind im Internet erhältlich.
Quelle
Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Mai 2018.