Förderprogramm

Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Regionalförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als

  • kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 30 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
  • mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 20 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Nur in Ausnahmefällen und nur in C-Gebieten können Sie auch als größeres Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

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