Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ (T@B)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
STMWI – Regionalförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als

  • kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 45 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,
  • mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 35 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Nur in Ausnahmefällen und nur in C-Gebieten können Sie auch als größeres Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens 200.000 EUR betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie – insbesondere Kfz-Zulieferer –, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen.
  • Ihr Transformationsvorhaben muss
    • der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder
    • auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
  • Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Informationsblatt „Transformation@Bayern“ (T@B)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Weblink zum Informationsblatt

Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft
vom: 18.04.2024
Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 52-3541/203/10
BayMBl. 2024 Nr. 213 vom 08.05.2024

Weblink zu den Richtlinien

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
gültig ab: 01.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Weblink zum Koordinierungsrahmen der GRW

Service
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