Förderprogramm

Transformationsfonds Bayern

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH

Transformationsfonds Bayern GmbH & Co. KG

Königinstraße 17

80539 München

Weiterführende Links:
Transformationsfonds Bayern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Bayern Ihr Eigenkapital stärken wollen, um ein Vorhaben zur Transformation Ihres Betriebs durchzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Volltext

Der Transformationsfonds Bayern beteiligt sich in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren (Lead-Investor) an Ihrem mittelständischen Unternehmen, wenn Sie ein Transformationsvorhaben im Zusammenhang von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel planen.

Darüber hinaus kann sich der Transformationsfonds Bayern an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel, um Ihren Betrieb auf ein verändertes Geschäftsmodell umzustellen beziehungsweise neu ausgerichtete Produktionsabläufe und Produkte einzuführen.

Der Transformationsfonds beteiligt sich offen und/oder mit Mezzaninekapital (typisch stille Beteiligung, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen).

Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise zwischen EUR 2,5 Millionen bis maximal EUR 10 Millionen je Unternehmen oder Fondsinvestment.

Sie bekommen das Beteiligungskapital in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt Ihres Innovationsvorhabens ausgezahlt.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem Lead-Investor unter Verwendung der Antragsformulare an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Transformationsfonds Bayern GmbH & Co. KG.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als mittelständisches Unternehmen

  • mit einem Jahres-/Konzernumsatz von normalerweise bis zu EUR 500 Millionen,
  • unabhängig von Ihrer Branchenzugehörigkeit,
  • in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und
  • mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Bayern.

Der Transformationsfonds Bayern geht nur dann eine Beteiligung ein, wenn sich eine Privatinvestorin beziehungsweise ein Privatinvestor oder mehrere Privatinvestoren (Lead-Investoren) zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie der Transformationsfonds Bayern an Ihrem Unternehmen beteiligt/beteiligen.

Sie führen das Transformationsvorhaben in seinen wesentlichen Teilen selbst durch.

Sie legen einen Businessplan vor, der mindestens 3 Jahre umfasst. Ihr Businessplan und Ihre Aussagen zur strategischen Positionierung Ihres Unternehmens lassen erwarten, dass über den Vorhabenszeitraum hinaus ein wirtschaftlicher Standort in Bayern gegeben ist.

Sie müssen das Beteiligungskapital ausschließlich zur Finanzierung des Vorhabens verwenden.

Sie stellen die Gesamtfinanzierung Ihres Unternehmens sicher.

Darüber hinaus sind Investmentfonds antragsberechtigt,

  • die zumindest über Büroräumlichkeiten im Freistaat Bayern verfügen,
  • einen ausreichenden Bayern-Bezug erreichen, indem sie mindestens den Betrag der Kapitalzusage des Transformationsfonds in ein Unternehmen investieren, das zum Zeitpunkt der Erstinvestition seinen Sitz, seine Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt seiner Geschäftstätigkeit in Bayern hat,
  • die überwiegend von privaten Investoren getragen werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • Investitionen in den Sektoren Rüstungsgüter jeder Art, Tabakindustrie und -handel, Verwaltungs- und sonstige Bürogebäude für nichtgewerbliche Nutzung, Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen, Glücksspiele,
  • bereits börsennotierte Unternehmen sowie
  • Unternehmen in der Seed-Phase.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Beteiligungsgrundsätze der Transformationsfonds Bayern GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Transformationsfonds Bayern“)

1. Transformationsfonds Bayern als Beteiligungsgeber

Durch die Auflage des Transformationsfonds Bayern bringen der Freistaat Bayern und die Fondsgesellschafter LfA Förderbank Bayern („LfA“) und die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH („LfA GV“) zum Ausdruck, dass sie einen kraftvollen Beitrag zur Stärkung der Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in Bayern leisten wollen.

Teile des bayerischen Mittelstandes befinden sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation. Der Fonds dient dazu, sie bei der bisweilen kapitalintensiven Umstellung auf ein verändertes Geschäftsmodell zu unterstützen.

Der Transformationsfonds Bayern erweitert das Beteiligungsangebot der LfA Förderbank Bayern. Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA in mittelständische Unternehmen in Bayern. Voraussetzung hierzu ist, dass unabhängige private Finanzinvestoren (Beteiligungsgesellschaften, Corporate Venture Gesellschaften, Family Offices, Stiftungen, etc.) als Lead-Investoren zumindest in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Andererseits soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.

Die LfA GV fungiert als Managementgesellschaft für den Transformationsfonds Bayern.

Der Transformationsfonds Bayern agiert auf Basis der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (2014/C 19/04, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22.1.2014).

2. Branchenausrichtung des Transformationsfonds Bayern

Der Transformationsfonds Bayern steht grundsätzlich Unternehmen aller Branchen offen (Ausnahmen s.u.).

Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten in Verbindung mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (2014/C 19/04, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22.1.2014) sind von der Finanzierung durch den Transformationsfonds Bayern ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Investitionstätigkeiten in den Sektoren: Rüstungsgüter jeder Art, Tabakindustrie und -handel, Verwaltungs- und sonstige Bürogebäude für nichtgewerbliche Nutzung, Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen, Glücksspiele.

3. Zweck der Beteiligungen

Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Transformationsvorhaben bei mittelständischen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten Unternehmen mit Schwerpunkt in Bayern (sog. Bayern-Bezug). Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen. Zur Erreichung eines ausreichenden Bayern-Bezugs verpflichten sich diese Fonds dazu, mindestens den Betrag der Kapitalzusage des Transformationsfonds in Unternehmen zu investieren, die zum Zeitpunkt der Erstinvestition ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in Bayern haben. Die Fonds selbst müssen i.d.R. zumindest über Büroräumlichkeiten im Freistaat Bayern verfügen. (Sowohl Unternehmen als auch Fonds werden nachfolgend als „Beteiligungsnehmer“ bzw. „BN“ bezeichnet, siehe auch Abschnitt 5.2)

Im Rahmen des Vorhabens können Betriebsmittel und Investitionen mitfinanziert werden.

4. Gemeinsame Finanzierung mit privaten Investoren

Bei Unternehmensbeteiligungen:

Der Transformationsfonds Bayern beteiligt sich ausschließlich in Kooperation mit einem bzw. mehreren, vom BN ausgewählten unabhängigen privaten Investor/en (gem. Definition der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, 2014/C 19/04), zu Marktkonditionen („pari passu“ gem. Definition in der v.g. Leitlinie) an einem BN. Er agiert also beihilfefrei (sog. „Market Investor“) und nimmt in diesem Zusammenhang keine Lead-Investoren Rolle wahr.

Der/die private/n Investor/en muss/müssen sich dabei grundsätzlich mindestens in gleicher Höhe wie der Transformationsfonds Bayern am BN beteiligen.

Der/die private/n Investor/en sollen den BN technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und den Transformationsfonds Bayern regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des BN und das Innovationsvorhaben unterrichten.

Einzelheiten kann ein Vertrag zwischen dem/den privaten Investor/en und dem Transformationsfonds Bayern regeln.

Bei Fondsbeteiligungen:

Der Transformationsfonds Bayern beteiligt sich ausschließlich an Fonds, die überwiegend von privaten Investoren getragen werden. Zudem hält der Transformationsfonds i.d.R. max. 10% des Fondsvolumens an einem Einzelfonds.

5. Beteiligungsvoraussetzungen

5.1 Vorhaben

siehe Tz. 3

Für Unternehmensbeteiligungen gilt ergänzend:

Der mindestens drei Jahre umfassende Businessplan und die Aussagen zur strategischen Positionierung des Unternehmens lassen erwarten, dass über den Vorhabenszeitraum hinaus ein wirtschaftlich wesentlicher Standort in Bayern gegeben ist.

Die aufgebrachten Beteiligungsmittel dürfen nicht zur Ablösung von Altverbindlichkeiten verwendet werden.

5.2 Beteiligungsnehmer

Beteiligungen erhalten können in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführte, etablierte – auch größere – mittelständische Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, sowie Fonds, die wiederum in mittelständische Kapitalgesellschaften in der Transformationsphase investieren bzw. Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen. Diese Unternehmen müssen ihren Firmensitz und/oder eine Betriebsstätte bzw. bei Investmentfonds ein Büro in Bayern unterhalten.

Unter mittelständischen Unternehmen werden Unternehmen mit einem Jahres-/Konzernumsatz von i.d.R. max. 500 Mio. EUR verstanden. Unabhängig von der Höhe des Jahres/Konzernumsatzes sind Beteiligungen möglich bei Unternehmen mit besonderer regional-, struktur- oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Familienunternehmen haben regelmäßig eine besondere strukturpolitische Bedeutung.

Als BN ausgeschlossen sind bereits börsennotierte Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen in der Seed-Phase bzw. einer Erstrundenfinanzierung, die typischerweise durch die bereits vorhandenen, von Bayern Kapital gemanagten Fonds finanziert werden können.

5.3 Zeitpunkt der Antragstellung bei Unternehmensbeteiligungen

Der Beteiligungsantrag beim Transformationsfonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.

5.4 Gesamtfinanzierung bei Unternehmensbeteiligungen

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, wobei in angemessenem Umfang Eigen- und Fremdmittel einzusetzen sind.

Die Beteiligungsmittel dürfen nur zur Finanzierung des Vorhabens verwendet werden. Der Transformationsfonds Bayern ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändert. Verringern sich die Kosten des Transformationsvorhabens gegenüber den bei Antragstellung gemachten Angaben und/oder kommen nachträglich im Rahmen des Vorhabens weitere öffentliche Mittel hinzu, ist der BN zur unverzüglichen Information darüber verpflichtet und der Transformationsfonds Bayern zur Kürzung seiner Einlage anteilig berechtigt. Die Kürzung erfolgt entsprechend der Veränderung, die sich infolge einer Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren bei der Deckung des bestehenden Gesamtfinanzierungsbetrages ergibt.

Der Beteiligungsnehmer verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss des Transformationsvorhabens die ordnungsgemäße Verwendung der Beteiligungsmittel nachzuweisen.

6. Beteiligungskonditionen

6.1 Art der Beteiligung

Der Transformationsfonds Bayern beteiligt sich in offener Form und/oder mit Mezzaninekapital (typisch stille Beteiligung, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen), ggf. mit Recht zur Wandlung in eine offene Beteiligung. Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Auch besteht die Möglichkeit einer Beteiligung an geeigneten Investment-Fonds (ggf. auch Venture Debt-, Venture Capital- oder Kreditfonds).

Der Transformationsfonds Bayern bleibt bevorzugt Minderheitsgesellschafter. Eine Beteiligung am Management wird nicht angestrebt.

6.2 Höhe der Beteiligung

Die Beteiligung des Transformationsfonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 2,5 Mio. EUR bis maximal 10 Mio. EUR (Höchstbetrag) je Unternehmen bzw. Fondsinvestment.

6.3 Auszahlung/Laufzeit der Beteiligung

Das Beteiligungskapital wird grundsätzlich in Tranchen, entsprechend dem Fortschritt des Vorhabens bereitgestellt.

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt i.d.R. 4 bis max. 12 Jahre. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Beteiligungsdauer des/der privaten Investor/en bzw. an der Laufzeit der Investmentfonds.

Alle branchenüblichen Exit-Strategien sind grundsätzlich möglich.

6.4 Beteiligungsentgelt

6.4.1. Allgemeines

a) Für alle Beteiligungsformen werden marktübliche Beteiligungskonditionen, pari passu mit den privaten Investoren, vereinbart.

b) Die Konditionen und Voraussetzungen für eine Beteiligung des Transformationsfonds Bayern regelt der jeweilige Beteiligungsvertrag.

6.4.2. Typisch Stille Beteiligungen

Im Falle typisch stiller Beteiligungen wird i.d.R. ein einmaliges Beteiligungsentgelt (wird einbehalten bei Auszahlung) und eine fixe, ergebnisunabhängige Basisvergütung ab Auszahlung der stillen Beteiligung berechnet. Daneben wird eine laufende gewinnabhängige Entgeltkomponente vereinbart. Zum Beteiligungsende erhält der Transformationsfonds Bayern ein angemessenes Ausstiegsentgelt. Einzelheiten zum Beteiligungsentgelt regelt jeweils der stille Beteiligungsvertrag.

Dem BN kann das Recht eingeräumt werden, eine stille Beteiligung gegen Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres zu kündigen.

7. Antragsverfahren bei Unternehmensbeteiligungen

Anträge auf Eingehen einer Beteiligung durch den Transformationsfonds Bayern sind vom Unternehmen zusammen mit einer Stellungnahme des/der vom BN ausgewählten privaten Investor/en zu den wirtschaftlichen und technologischen Chancen und Risiken an die Managerin des Transformationsfonds Bayern

LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH
Königinstraße 17
80539 München

zu richten.

Die Prüfung der Antrags- und Beteiligungsvoraussetzungen erfolgt dabei durch die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH („LfA GV“).

Die LfA GV behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und im Rahmen einer Due Diligence ggf. auch externe Gutachten einzuholen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung oder bestimmte Beteiligungsformen besteht nicht.

8. Kontakt

Weitere Auskünfte sind bei der LfA GV unter der Telefonnummer 089/2124-2292 bzw. unter eigenkapitalfinanzierung@lfa.de erhältlich.

 

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