Förderprogramm

Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Ansprechpunkt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Hegelstraße 2

95447 Bayreuth

Weiterführende Links:
Mehrgenerationenhäuser

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als finanzschwache Kommune die finanzielle Mehrbelastung nicht in voller Höhe tragen können, die Ihnen durch die Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

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