Förderprogramm

Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Weiterführende Links:
Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) insbesondere im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung im ÖPNV in allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern.

Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität.

Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von 

  • flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV sowie
  • landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • ist im Rahmen einer Anschubfinanzierung degressiv gestaffelt und beträgt
    • im 1. Jahr 65 Prozent,
    • im 2. Jahr 55 Prozent,
    • im 3. Jahr 45 Prozent,
    • im 4. Jahr 40 Prozent und
  • nach Ablauf der Anschubfinanzierung 35 Prozent

der entstehenden Ausgaben der ÖPNV-Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite.

Für Projekte, die sich überwiegend in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf im Sinne des jeweils geltenden Landesentwicklungsprogramms befinden und/oder die vollständig mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen betrieben werden, wird der Fördersatz um jeweils 5 Prozentpunkte erhöht.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die örtlich zuständige Bezirksregierung.

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