Förderprogramm

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Ansprechpunkt:

Projektträger Bayern

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Weiterführende Links:
Informations- und Kommunikationstechnik Bayern – Bekanntmachungen Elektronische Systeme Bayern – Bekanntmachungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.

Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten

  • Informations- und Kommunikationstechnik und
  • elektronische Systeme.

Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:

  • Hardware- und Softwareengineering,
  • Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,
  • Mensch-Maschine-Kommunikation,
  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),
  • Automatisierung und intelligente Produktion,
  • Kommunikationsnetze,
  • technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,
  • Informationstechnologie-Sicherheit,
  • Quantentechnologie.

Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:

  • Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,
  • Systemintegration,
  • Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
  • Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
  • Mikrosysteme,
  • Sensorik, Aktorik,
  • Mechatronische Systeme,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,
  • Quantentechnologie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.

Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.

Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
  • Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderlinie „Digitalisierung“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“

[Anlage 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019;
geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. Dezember 2020]

Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe

  • dieser Förderlinie,

  • der Rahmenrichtlinie zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“,

  • der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),

  • der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zweck und Gegenstand der Förderung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung zu fördern.

Die Förderung ist adressiert an industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus den Bereichen „Informations- und Kommunikationstechnik“ sowie „Elektronische Systeme“ zum Gegenstand haben.

Die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Digitalisierungstechnologien und/oder -verfahren für innovative Produkte ab. Die Verbundvorhaben sollen mehrjährige Projekte mit mehreren Partnern sein, die möglichst weite Teile einer Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sollen die Vorhaben auf drei Jahre angelegt sein, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.

Zielsetzung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Hardware- und Softwareengineering,

  • Daten- bzw. Wissensmanagement,

  • Mensch-Maschine-Kommunikation,

  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,

  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z.B. Energie, Mobilität u.a.),

  • Automatisierung und intelligente Produktion,

  • Kommunikationsnetze,

  • technische IT-Dienstleistungen,

  • IT-Sicherheit,

  • Quantentechnologie.

Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u.a.

Zielsetzung im Bereich der Elektronischen Systeme

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sowie der Mikrosysteme unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Verfahren und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Entwurf komplexer elektronischer und IT-Systeme,

  • Systemintegration,

  • Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,

  • Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,

  • Mikrosysteme,

  • Sensorik, Aktorik,

  • Mechatronische Systeme,

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,

  • Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen

  • Quantentechnologie.

Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme u.a.

Digitalisierungstechnologien sind von jeher stark interdisziplinär geprägt. Innovationen sind sehr häufig aus der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams hervorgegangen. Neue Impulse für Innovationen werden auch zukünftig insbesondere an den Schnittstellen der Technologien bzw. der branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittthemen erwartet. Technologiefeld-übergreifende Vorhaben sollen daher besondere Beachtung finden.

Interessenten wenden sich bitte an den Förderlotsen bei

Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: 0800 0268724 (kostenfrei dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
http://www.projektträger-bayern.de

oder an den fachlich zuständigen Projektträger

im Bereich „Informations- und Kommunikationstechnik“

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle München
Heimeranstraße 37
80339 München
Telefon: 089 5108963-0, Telefax: 089 5108963-019
E-Mail: info@iuk-bayern.de
https://www.iuk-bayern.de

im Bereich „Elektronische Systeme“

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle München
Heimeranstraße 37
80339 München
Telefon: 089 5108963-0, Telefax: 089 5108963-019
E-Mail: info@elsys-bayern.de
https://www.elsys-bayern.de

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