Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Förderlinie Lifescience

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpunkt:

Bayern Innovativ GmbH

Projektträger Bayern

Am Tullnaupark 8

90402 Nürnberg

Tel: +49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)

Bayern Innovativ GmbH

Weiterführende Links:
Bayern Innovativ GmbH – Informationen zur Förderlinie „Lifescience

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Life Sciences in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Life Sciences.

Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt aus den Bereichen

  • Medizintechnik sowie
  • Bio- und Gentechnologie.

Im Bereich der Medizintechnik sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:

  • medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
  • Telemedizin und eHealth,
  • Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
  • intelligente, biomedizinische Sensorik beziehungsweise Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
  • Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
  • Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
  • Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
  • medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
  • Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate sowie
  • Organ- und Orthopädie-Prothetik.

Im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:

  • „weiße“ (industrielle) Biotechnologie,
  • „rote“ Biotechnologie (medizinische/pharmazeutische Biotechnologie),
  • „grüne“ (landwirtschaftliche) Biotechnologie,
  • die Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen sowie
  • Verfahren zur Sanierung von Altlasten und zur Abwasserbehandlung (Bioremediation).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei der experimentellen Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.

Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.

Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.

Projektträger im Bereich „Medizintechnik“ ist der Projektträger Bayern, im Bereich „Bio- und Gentechnologie“ die Forschungszentrum Jülich GmbH.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Zusatzinfos 

Fristen

Der nächste Förderaufruf ist im Herbst 2025 geplant.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).

Sie legen das Verbundvorhaben als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern an, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
vom: 15.05.2019
zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 06.12.2023 (BayMBl. Nr. 640)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr. 214

Weblink zur Förderrichtline

Förderlinie „Lifescience“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
(Anlage 2)

Weblink zur Anlage 2 der Förderrichtlinie

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