Förderprogramm

Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weiterführende Links:
Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Waldeigentümerin und Waldeigentümer oder Waldpächterin und Waldpächter forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei waldbaulichen Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Sie im Interesse der Allgemeinheit durchführen und die einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der Biodiversität, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen leisten.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Kulturbegründung (zum Beispiel Erst- und Wiederaufforstungen, Waldrandgestaltung),
  • Naturverjüngungen,
  • Bestands- und Bodenpflege (zum Beispiel Kulturpflege, Jungbestandspflege, Pflege älterer Bestände, Bodenschutzkalkung),
  • Waldschutzmaßnahmen (zum Beispiel Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten beziehungsweise von Larvenfraß oder anderen schädlichen Organismen),
  • Einsatz von Seilbahnanlagen im Schutzwald und auf Sonderstandorten,
  • Vorarbeiten, die dem Waldumbau, der Umstellung auf eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung, der Beurteilung waldbaulicher Maßnahmen (zum Beispiel Kalkung), dem Waldschutz oder der Schadensbehebung dienen,
  • anteiliger Ausgleich für Waldbrand- und Hochwasserschäden,
  • Kultur- und Pflegemaßnahmen für einen verstärkten Waldumbau in Schutzwäldern, Bergwäldern, Natura-2000-Gebieten und Kleinprivatwäldern mit erhöhtem Klimarisiko,
  • Aufarbeitung und Beseitigung des Schadholzes nach außergewöhnlichen Schäden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?