Förderprogramm

Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Weiterführende Links:
Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Ausbau oder Erhalt der forstlichen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder insbesondere durch Forstwege.

Sie erhalten eine Förderung für

  • schwerlastbefahrbare Forstwege und damit unmittelbar zusammenhängende schwerlastbefahrbare Zufahrtswege,
  • schwerlastbefahrbare separate Zufahrtswege,
  • separaten Bau beziehungsweise separate Herstellung von Anlagen, Biotopen, Bauwerken und Holzlageplätzen,
  • naturfeste und befestigte Rückewege mit festgelegtem Erschließungsgebiet,
  • die Grundinstandsetzung forstlicher Infrastruktur, insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Schadereignissen und Folgeschäden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung kann bei bestimmten Gebietskulissen oder schwierigen Bedingungen, die Ihre Kosten erhöhen, auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.

Wenn Sie separate Holzlagerplätze einschließlich der erforderlichen Zufahrten neu oder ausbauen, beträgt die Basisförderung pauschal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuschläge werden nicht gewährt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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